Fotografieren im Museum ist reizvoll, aber durch die Lichtverhältnisse nicht immer einfach. Glas, Vitrinen und Besucher behindern die Sicht auf Gemälde und Skulpturen. Einfache Hinweise für gelungene Bilder in Museen.
Nicht nur auf einer Reise besuchst Du Museen. Aber es gehört für Viele zu den Bildern einer Reise dazu.
Sie können Gemälde, Skulpturen, Tiere oder historische Exponate zeigen. Die wichtigste Überlegung vor den Aufnahmen ist die Beleuchtung, da die Innenräume meist groß und oft recht dunkel sind. Hier sind einige Hinweise, wie du deine Fotos im Museum verbessern kannst.
Fotografieren im Museum: Erlaubt oder verboten?
Es ist in der Regel erlaubt, Fotos in Museen zu machen, solange es nicht ausdrücklich verboten ist. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich an bestimmte Regeln halten, um das Museumserlebnis anderer Besucher und den Schutz der Kunstwerke zu gewährleisten. Hier sind einige allgemeine Richtlinien, die in vielen Museen gelten:
- Mache keine Fotos von Kunstwerken, die nicht für Fotos freigegeben sind. Einige Museen haben bestimmte Bereiche, in denen Fotos erlaubt sind, während andere Bereiche für Fotos verboten sind. Achten Sie auf Hinweisschilder und fragen Sie das Personal, wenn du unsicher bist.
- Verwende kein Blitzlicht, da es die Kunstwerke beschädigen kann.
- Halte den Lärmpegel niedrig und störe andere Besucher nicht, während du fotografierst.
- Befolge alle Anweisungen des Personals und halte dich an alle Regeln und Vorschriften des Museums.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass einige Museen möglicherweise spezifischere Regeln haben, die sich auf die Verwendung von Kameras und Fotografieren im Museum beziehen. Es empfiehlt sich daher, sich vor dem Besuch über die Regeln des Museums zu informieren, um sicherzustellen, dass du diese einhältst.
Im Zweifel erkundige dich vorher, ob das Fotografieren in Ordnung ist, sonst schleppst Du deine Ausrüstung umsonst.
Heute sparen:
Neewer TT560 Kamera Blitz Speedlite für Canon Nikon... jetzt für 158,99 € Ansehen |
Fotografieren bei wenig Licht
In Museen ist das Licht in der Regel gedämpft. Das macht das Arbeiten mit einer Kamera folglich zu einer Herausforderung.
Viele Exponate können mit der Zeit leiden, wenn sie hellem Licht und Blitzen aus Kameras ausgesetzt sind. Nicht nur deshalb musst du deine Kamera entsprechend einstellen. Zu den Einstellungen für Fotos im Museum kommen wir später.
Insbesondere wenn Blitzlicht gänzlich verboten ist, stellt das besondere Anforderungen an dich als Fotografen.
Glasreflexionen beim Fotografieren im Museum vermeiden
Viele Ausstellungen finden hinter Glas statt, besonders wertvolle Exponate wie die Mona Lisa. Daher lässt sich beim Fotografieren im Museum kaum vermeiden, dass es spätere Reflexe auf den Fotos gibt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten in jedem Mueseum, um Reflexe zu vermeiden. Benutze niemals Blitzlicht. Bei Vitrinen drückst du das Objektiv direkt und ohne Zwischenraum auf das Glas. Am besten hast Du eine Gegenlichtblende aus Gummi am Objektiv, um Seitenlicht keine Chance zu geben. Auf diese Weise umgehst jede Art von Reflexion des Glases.
Fotografiere immer direkt von vorne und nicht von der Seite. Das vermindert Reflexe und Spiegelungen am besten.
Wenn du nicht direkt ans Glas kannst, verwende ein Polfilter. Es verhindert Reflexionen, schluckt aber auch zwei Blendenstufen in dem ohehin spärlichen Licht. Es kann also sein, dass du den ISO-Wert erhöhen musst, da viele Exponate bei extrem schwachem Licht ausgestellt sind. Aber ISO 1600 sollte ausreichen.
Achte auf die Details
Hab keine Angst davor, nah an Objekte heran zu gehen, wenn das ein besseres Foto bedeutet.
Wenn du nah an das Objekt kommst, kannst du ein Makroobjektiv verwenden, um die Details besser aufs Foto zu bekommen. Wenn du weiter weg bist, verwende ein leichtes Tele um die 85 bis 105mm. Nimm eine große Blende von f/1.8 – f/4.0 und eine Verschlusszeit von 1/100 Sekunde. Statuen sind unbelebt, aber du kannst sie zum Leben erwecken, wenn du nah an ihre Gesichtszüge oder Details heran zoomst.
Empfohlene Einstellungen für die Museumsfotografie
Tipp: Wähle eine große Blende (f/2.8 oder f/4) fürs Fotografieren im Museum, um genügend Licht herein zu lassen. Und verwende ein Stativ oder Einbeinstativ, damit du eine lange Verschlusszeit nicht verwackelst. Das gilt insbesondere, wenn Blitzlicht nicht gestattet ist. Auch wenn Blitzlicht beim Fotografieren in deinem Museum okay ist, solltest du nur indirekt blitzen, um keine hässlichen Schatten zu erzeugen.
Schiebe den ISO-Wert auf mindestens 400 hoch. Wenn kein Blitz gestattet ist, dann verwende die größte Blende, damit du freihändig fotografieren kannst. Verwende dabei eine relativ kurze Verschlusszeit.
Museen sind in der Regel ruhige Orte. Je nach den Regeln des Museums musst du deine Einstellungen also anpassen. Oft ist es übrigens untersagt, ein Stativ oder einen Blitz zu verwenden.
Wenn Blitzgeräte im Museum untersagt sind:
Ohne Blitzgerät musst du mit dem natürlichen Licht auskommen. Oder dem Licht, welches da ist. Bei Licht aus Lampen oder Röhren achte auf den richtigen Weißabgleich, sonst haben deine Fotos einen Farbstich.
Verwende daher die größte Blende, die möglich ist. Erhöhe zudem den ISO-Wert, bis deine Kamera Zeiten liefert, die du mit der Hand halten kannst. Alternativ benutze ein Stativ, falls erlaubt.
Ab ISO 1600 werden die Bilder Rauschen aufweisen, daher erhöhe die ISO nur so weit wie nötig.
Vorteil Stativ: Mit einer langen Belichtungszeit (mehrere Sekunden) kannst du die anderen Besucher aus dem Bild verschwinden lassen.
Wenn Stative untersagt sind:
Falls Stative nicht erlaubt sind oder du ein Stativ aufgrund der Enge nicht aufstellen kannst, brauchst Du Licht durch ein lichtstarkes Objektiv. Sehr günstig ist eine 50mm Brennweite mit einer Lichtstärke von f/1.8 oder besser f/1.4. Lies den Ratgeber zu 50mm Objektiven. Somit kannst Du Aufnahmen auch aus der Hand machen.
Empfohlene Ausrüstung für Museumsfotografie
Du wirst ein Standardobjektiv (50mm) und in manchen Fällen ein leichtes Teleobjektiv benötigen. Ein Objektiv, das eine große Blendenöffnung hat, ist dabei eine gute Wahl. Qualitativ hochwertige 50mm Objektive gehen zum Beispiel bis zu einer maximalen Lichtstärke von f/1.2.
Ein Porträtobjektiv wie ein 85mm mit f/1.8 oder f/1.4 ist ebenfalls perfekt, insbesondere für Details. Allerdings sind sie auch etwas teurer als die 50mm Varianten.
→ Die besten Nikon Porträtobjektive
Einbeinstative sind ebenfalls eine großartige Möglichkeit, sich abzustützen, ohne anderen in die Quere zu kommen. Ein Polfilter ist nützlich, wenn aus Entfernung gegen Glas fotografieren musst. Wenn du eine Tasche oder Fotorucksack auswählst, denke daran, eine zu wählen, die leicht zu öffnen ist. Sie sollte deine gesamte Ausrüstung schnell zur Hand haben, denn Museen werden vielleicht den Inhalt deiner Tasche überprüfen wollen.
Eine Kamera mit beleuchteter Anzeige ist in dunkler Umgebung ebenfalls sinnvoll.
Rechtliche Hinweise und Urheberrecht
Die Frage, ob das Fotografieren verboten ist oder nicht, wollen wir hier gar nicht diskutieren. Denn ein Fotografierverbot kann von Museum zu Museum oder bei einzelnen Events anders beantwortet sein. Manchmal sind es auch bestimmte Exponate bei denen das Fotografieren (mit Blitz) verboten ist. Eine Anzeige am Exponat wird dich darauf hinweisen. Siehe auch Fotorecht.
Was das Urheberrecht angeht, gibt es zuweilen Einschränkungen, was das Veröffentlichen von Fotos in sozialen Netzwerken o.ä. angeht. Dies soll allerdings nicht unser Thema sein. Daher erkundige dich vorher über die Veranstaltungen, um Überraschungen und eine Anzeige zu vermeiden. Oder lies im Buch zum Fotorecht, was in deinem Fall genau gilt.
Exkurs: Fragen zu Urheber- und Nutzungsrecht in der Kunstfotografie
Wer hat die Rechte an Kunstwerken und an Fotografien, die Kunstwerke darstellen? Diese Frage ist von zentraler Bedeutung für jeden, der mit Kunstfotografie zu tun hat, also für den Fotografen, den Auftraggeber des Fotografen und für den, der die Kunstfotos veröffentlichen möchte.
Bei allen schöpferischen Werken regeln das Urheber- und das Nutzungsrecht, wer was mit den Werken machen darf. Bei der Kunstfotografie sind das Urheber-und das Nutzungsrecht des Künstlers und des Fotografen zu beachten. Fotografen, die sich mit dem Thema Kunstfotografie beschäftigen, sollten nicht darauf vertrauen, dass sich Auftraggeber in Rechtsfragen auskennen. Zum Schutze des geistigen Eigentums gibt es keinen gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten. Unkenntnis schützt nicht vor unangenehmen Folgen oder sogar Strafen. Daher ist es auch für den Fotografen wichtig, den rechtlichen Hintergrund der Kunstfotografie zumindest im Grundsatz zu kennen.
Bei Kunstfotografien können die folgenden Rechte von Bedeutung sein: das Eigentumsrecht am Kunstwerk und das am Gebäude, in dem es sich befindet, sowie Urheberrechte am Kunstwerk und an der Fotografie. Außerdem können auch Rechte am Motiv, etwa das Recht am eigenen Bild, bestehen.
Urheberrecht am Kunstwerk. Alle Kunstwerke sind durch das Urheberrecht geschützt. Die Schutzdauer beträgt 70 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der Künstler gestorben ist. Während dieser Zeit bedarf der Fotograf der Zustimmung des Künstlers oder seiner Erben, wenn er ein Werk fotografieren und vervielfältigen will. Empfehlenswert ist der Kontakt zu einer Verwertungsgesellschaft wie der deutschen VG Bild-Kunst. Sie nimmt die Rechte von Künstlern und Erben wahr. Hier erhält der Fotograf Informationen darüber, ob ein Werk geschützt ist; und ob er gegebenenfalls Lizenzen für dessen Nutzung erwerben kann. Die VG BildKunst ist nicht nur für die Kunstwerke selbst, sondern auch für Fotos oder sonstige Reproduktionen von Kunstwerken zuständig.
Nach Ablauf der Schutzdauer darf ein Kunstwerk ohne Zustimmung der Erben des Künstlers fotografiert, verbreitet und genutzt werden, wenn ansonsten keinerlei Rechte betroffen sind. Denn ein Kunstwerk kann sich auch in Privateigentum oder im Besitz eines Museums befinden. Dann kann der Eigentümer eines Werkes frei darüber bestimmen, ob und von wem er es zu welchen Bedingungen fotografieren lässt. Und das gilt sogar für Werke, für die noch Urheberrechte bestehen. Hat ein Künstler sein Werk verkauft, bestimmt allein der Eigentümer, unter welchen Bedingungen eine Reproduktion erfolgen kann. So kann er frei über Nutzungsbeschränkungen verfügen oder über Lizenzgebühren für die Nutzung verhandeln.
Wenn allerdings ein Kunstwerk frei von öffentlichen Straßen aus fotografiert werden kann, ist das Fotografieren unbedenklich. Die öffentliche Sichtbarkeit schließt die Einschränkung der Nutzungsrechte aus. Ist die Schutzdauer eines Kunstwerkes aber noch nicht abgelaufen, kann der Künstler sich auch bei öffentlich zugänglichen Werken gegen deren kommerzielle Verwertung mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen wenden.
Bei Kunstwerken, die eine Person abbilden, steht der dargestellten Person ein Recht am eigenen Bild zu. Dieses betrifft auch Reproduktionen vom Kunstwerk. Der Verwertung einer solchen Fotografie muss also neben dem Künstler auch die abgebildete Person zustimmen. Das Persönlichkeitsrecht ist 10 Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person geschützt, in besonderen Fällen bis zu 30 Jahre.
Rechte des Fotografen. Wie sieht es nun mit den Rechten des Fotografen aus? Bei Bildagenturen und -redaktionen besteht häufig die Ansicht, dass sich Fotos von gemeinfreien Kunstwerken auch frei verwenden lassen. Schon bei zweidimensionalen Werken sollte immer die Zustimmung des Fotografen eingeholt werden. Denn lediglich bei einfachen Kopierverfahren, etwa Einscannen mittels Flachbettscanner, entsteht keine schutzfähige Arbeit des Fotografen. Für alle anderen Fotos, so genannte Lichtbilder, besteht ein Leistungsschutzrecht.
Klarer ist dies bei dreidimensionalen Kunstwerken. Hier hat der Fotograf, nachvollziehbar auch für Laien, zahlreiche Möglichkeiten der Gestaltung. Etwa hinsichtlich der Wahl des Standpunktes, des Bildausschnitts, der Belichtung und des Lichts. Daher entstehen beim Fotografieren von dreidimensionalen Werken stets Fotos, die urheberrechtlich für den Fotografen geschützt sind. Und für deren Nutzung die Zustimmung des Fotografen einzuholen ist. Sollte das Werk nicht gemeinfrei sein, muss zusätzlich die Zustimmung des Künstlers eingeholt werden.
Zusammenfassend gilt also, dass die Fotografiererlaubnis eines Museums für die rechtlich abgesicherte Nutzung von Kunstfotografien ebenso wenig ausreichend ist wie die Zustimmung des Fotografen. Vielmehr muss auch die Zustimmung des Künstlers und der abgebildeten Person eingeholt werden. Im Zweifel sollten lieber zu viele Genehmigungen eingeholt werden als zu wenige. Der Kontakt mit dem Künstler eines Werkes oder mit dem Eigentümer schafft letzte Klarheit.
Lies auch:
→ Welches ist das beste 50mm Objektiv für Canon und Nikon? → Fotografieren in Kirchen und Gotteshäusern – Tipps
→ Indirekt Blitzen für natürliche Blitzfotos ohne Schatten
Bücher zu ähnlichen Themen: